Allgemeine Geschäftsbedingungen
POST GASTRONOMIE GMBH
RESTAURANT POST´S LOTTENTAL
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung der Post Gastronomie GmbH. Als Veranstalter im Sinne der AGBs ist steht die Person, Unternehmung, Gruppe, die die Veranstaltung bei dem Gastronomiebetrieb bestellt.
2. Ein voller „á la carte-Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden. Einschränkungen, wie z.B. Allergiker, Vegetarier, Veganer müssen nur dann berücksichtigt werden, soweit sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
3. Das Mitbringen eigener Lebensmittel durch den Veranstalter ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Haftung des Gastronomiebetriebes für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt, sondern mitnimmt, um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist.
4. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menü-Karten oder Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung evtl. anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet.
5. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit dem betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
6. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
7. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten vollzahlenden Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden der vereinbarte Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für sie jeweils in Höhe des vereinbarten Preises für die anderen Gäste eine zusätzliche Zahlung fällig
8. Bei Veranstaltungen, die sich über 24 Uhr nachts ausdehnen berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von 25.–Euro für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses je angefangener Stunde. Diese Kosten entfallen, wenn sich die Gesellschaft ab 24 Uhr nur noch im Bereich der Bar, sofern vorhanden, aufhält, die bis 1:00 Uhr geöffnet ist.
9. Unsere Preise sind für Privatpersonen Endpreise, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen eine Preiserhöhung prozentual entsprechend der Erhöhung der benötigten Waren oder Leistungen vorbehalten. Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn die Erhöhung mehr als 20% beträgt.
10. Die Rechnung(en) des Gastronomiebetriebes sind grundsätzlich nach Abschluss der Veranstaltung in bar zu begleichen. Die Zahlung EC-Karten, Überweisung nach Rechnungsstellung, ist nur bei besonderer Vereinbarung möglich. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag zahlbar ohne Abzug Nettokasse sofort ab Zustellung der Rechnung.
11. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 15 Personen beteiligt sind, reichen wir eine reduzierte kleine Karte der aktuellen Speisenkarte.
12. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 20 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht dem Gastronomiebetrieb ein einseitiges Rücktrittsrecht zu.
13. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
14. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von 8.– Euro pro Person in Ansatz gebracht.
15. Bei Veranstaltungen mit Anzahlungen wird bei Stornierung durch den Veranstalter die Anzahlung für entstandene Aufwendungen als Verwaltungs- und Reservierungsaufwand einbehalten.
16. Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen. Konfetti, Luftschlangen oder ähnliche Streumaterialien sind nicht genehmigt. Sollten Sie dennoch genutzt werden, gelten gleiche obige Maßnahmen am Ende der Veranstaltung und der Veranstalter trägt die hierdurch entstehenden Aufwendungen zur Herstellung des vorherigen Zustands wie beispielsweise Reinigung, Reparatur, Entsorgung. Die einfache Reinigung wie Fegen und Entsorgen wird pauschal mit € 500,00 berechnet. Andere Maßnahmen werden nach Aufwand berechnet1
17. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oderbesteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Post Gastronomie GmbH / Post´s Lottental
Grimbergstraße 52
44797 Bochum
Tel. 0234 /97 35 112
Geschäftsführung: Marcus Post
Verantwortlich nach §5 TMG
Post Gastronomie GmbH, Marcus Post, Geschäftsführer